Die Fachgruppe Logistik-Verpflegung

Die FGr Log-V stellt im Einsatz die Verpflegung sicher. Hierzu richtet sie eine Stelle Verpflegung (St V) ein und betreibt diese.

Originäre Kernaufgaben

Verpflegen (Einrichten und Betreiben einer Stelle Verpflegung)

Aufbau und die Inbetriebnahme der Bereiche Lagerung, Zubereitung, Ausgabe und Reinigung. Dies schließt die Versorgung der Bereiche mit der benötigten Infrastruktur ein. Die zentrale Verpflegungsausgabe einschließlich der Möglichkeit zur Einnahme sowie eine dezentrale Verpflegungsausgabe werden organisiert.

Der Betrieb einer Stelle Verpflegung bedeutet den Umgang, das Zubereiten, Ausgeben und fachgerechte Entsorgen von Lebensmitteln oder portionierten Mahlzeiten gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Beachtung der Hygieneregeln im THW. Hierunter fallen auch planerische Maßnahmen für die Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung bei längeren Einsatzmaßnahmen.

Die Teileinheit ist in der Lage, 250 Personen mit drei Mahlzeiten am Tag (mindestens 1 davon warm) zu versorgen. Dabei steht pro Mahlzeit immer eine vegetarische Variante zur Verfügung. Auch die Ausgabe von Getränken fällt in diese Aufgabe

Beschaffen/ Bevorraten

Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall. Hierunter fallen auch Planungen für den Bedarf bei langfristigen oder größeren Einsatzlagen sowie Maßnahmen der Nachweisführung. Auch der Umgang mit und die Verwaltung von Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen sowie Lebensmitteln fallen in diese Aufgabe. Die Durchführung dieser Aufgabe erfolgt in einer Stelle (St) oder Versorgungsstelle (VersSt) und ist eng mit der übergeordneten Führungsstelle abzustimmen. Eine planbare Beschaffung oder eine Bevorratung im Ortsverband ist nicht gemeint.

Beschaffen/ Bevorraten/ Wälzen von Einsatzreserven

Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers, um die Erstversorgung im Einsatz für 250 Personen sicherzustellen. Mit Erstversorgung ist die erste auszugebende Mahlzeit und Ausgabe von Getränken gemeint.

Transportieren von Gütern (Land)

Jeglicher Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.